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Machtbeschränkung für Vermittlungsausschuss

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Befugnisse des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat begrenzt. Er dürfe nicht eigene Gesetzeskompromisse ausarbeiten, die in der parlamentarischen Debatte bisher keine Rolle spielten, hieß es in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Zweiten Senats. Änderungen, Streichungen und Ergänzungen müssten vielmehr im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bleiben. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.02.2019, Seite 4, Inland

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