Gegründet 1947 Montag, 16. Juni 2025, Nr. 136
Die junge Welt wird von 3011 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 05.01.2019, Seite 5 / Inland

Beihilfe für Azubis verfassungsgemäß

Karlsruhe. Die Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe ist verfassungsgemäß. Der Gleichheitsgrundsatz ist nicht verletzt, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied. Insbesondere die Kinder gut verdienender Eltern werden danach nicht unzulässig benachteiligt. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt. Sie ist abhängig vom Einkommen der Eltern. (AFP/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

                                                                   junge Welt stärken: 1.000 Abos jetzt!