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Beihilfe für Azubis verfassungsgemäß

Karlsruhe. Die Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe ist verfassungsgemäß. Der Gleichheitsgrundsatz ist nicht verletzt, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied. Insbesondere die Kinder gut verdienender Eltern werden danach nicht unzulässig benachteiligt. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt. Sie ist abhängig vom Einkommen der Eltern. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.01.2019, Seite 5, Inland

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