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AfD-Verfassungsklagen für unzulässig erklärt

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen der AfD-Bundestagsfraktion gegen Teile der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als unzulässig verworfen. Die Fraktion habe nicht ausreichend dargelegt, dass sie durch die Entscheidungen zur Aufnahme von Geflüchteten in ihren Rechten verletzt worden wäre, hieß es in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Die AfD hatte insbesondere dagegen geklagt, dass Flüchtlinge vor allem im Jahr 2015 nicht abgewiesen worden waren. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.12.2018, Seite 4, Inland

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