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01.11.2018
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Mindestlohn steigt zweimal geringfügig
Berlin. Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn für Millionen abhängig Beschäftigte in der Bundesrepublik wird in den kommenden beiden Jahren jeweils minimal erhöht. Zum 1. Januar 2019 steigt er von derzeit 8,84 Euro brutto auf 9,19 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro. Das hat die Bundesregierung am Mittwoch in einer Kabinettssitzung in Berlin beschlossen. Die Anhebung folgt einem Votum, das die zuständige Kommission von Vertretern der Unternehmensseite, Gewerkschaften und von Wissenschaftlern im Juni abgegeben hatte.
Derweil hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) seine Forderung nach einer deutlich höher angesetzten Untergrenze für den Stundenlohn bekräftigt. Er finde, »dass zwölf Euro Mindestlohn angemessen sind«, wie er in einem Beitrag für den Internetauftritt von Bild schreibt. Scholz hatte sich bereits vor einem Jahr entsprechend geäußert. Regierungssprecher Steffen Seibert machte hingegen am Mittwoch in Berlin deutlich, dass Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Verfahren festhalte, wonach eine Kommission über die Höhe des gesetzlich festgelegten Mindeslohns entscheide. (dpa/jW)
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