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Revision gegen »Wehrhahn-Urteil«

Düsseldorf. Der Rechtsstreit über den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn (jW berichtete) geht weiter. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das vor einer Woche verkündete Urteil eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag gegenüber der Deutschen Presseagentur in Düsseldorf bestätigte. Das Landgericht hatte in dem Indizienprozess im Zweifel für den Angeklagten entschieden und Ralf S. wegen einer »dürftigen Beweislage« freigesprochen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.08.2018, Seite 4, Inland

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