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Karlsruher Urteil zum Zensus im September

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht will am 19. September sein Urteil zur Volkszählung von 2011 verkünden. Berlin und Hamburg machen geltend, große Städte und die Stadtstaaten seien kleingerechnet worden und würden dadurch beim Länderfinanzausgleich benachteiligt. (Az.: 2 BvF 1/15 und 2 BvF 2/15) Der Zensus 2011 war die erste Erhebung der Bevölkerung nach dem Anschluss der DDR. Dabei wurden zwar alle Gebäude, aber nur eine Stichprobe von knapp zehn Prozent der Haushalte erfasst. Hinzu kamen Geburten- und Melderegister. Berlin und Hamburg machen geltend, durch statistische Fehler seien große Städte quasi geschrumpft – Berlin um rund 180.000 und Hamburg um gut 82.000 Einwohner. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.08.2018, Seite 4, Inland

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