Zum Inhalt der Seite

Herero-Oberhäuptling Rukoro ausgeschlossen

New York/Berlin. Ende August sollen in Berlin mehrere Schädel von während der deutschen Kolonialherrschaft (1884–1915) ermordeten Herero und Nama an Vertreter aus Namibia übergeben werden. Diese waren teilweise in den Besitz deutscher Museen übergegangen. Vekuii Rukoro, seit 2014 Paramount Chief (Oberhäuptling) der Herero, beklagt, nicht eingeladen worden zu sein. Dies sei geschehen, »weil ich gegen Deutschland vor Gericht gezogen bin«, sagte Rukoro laut dpa. Eine Erwiderung von deutscher Seite gab es dazu bisher nicht. Herero und Nama haben die BRD am 5. Januar 2017 in New York auf Schadenersatz verklagt, weil Reparationszahlungen trotz Wiederaufnahme der deutsch-namibischen Beziehungen bisher ausgeblieben sind. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 02.08.2018, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!