-
02.08.2018
- → Inland
Anwältin von Sami A. verlangt Zwangsgeld
Gelsenkirchen. Die Anwältin des wohl rechtswidrig nach Tunesien abgeschobenen »Gefährders« Sami A. (jW berichtete) hat von der Stadt Bochum das angedrohte Zwangsgeld von 10.000 Euro eingefordert. »Das Fax ist in der Nacht raus, das Geld muss gezahlt werden«, sagte die Anwältin Seda Basay-Yildiz am Mittwoch in Frankfurt der Deutschen Presseagentur. Zuvor war das mit der Androhung des Zwangsgeldes versehene Ultimatum des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ausgelaufen. Demnach musste die Stadt Bochum Sami A. am Dienstag bis Mitternacht zurückholen – was nicht passierte. A. könne nach Angaben tunesischer Behörden zur Zeit allerdings auch nicht in die Bundesrepublik ausreisen. Sein abgelaufener Pass sei im Besitz der Behörden, und gegen ihn werde weiter ermittelt, hatten diese am Dienstag mitgeteilt. Am Dienstag abend hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) von Nordrhein-Westfalen einen Antrag der Stadt Bochum gegen das Ultimatum abgewiesen. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!