Stahlwerke vor falsches Gericht gezogen
Luxemburg. Im Rechtsstreit um die Rückzahlung von Ökostromrabatten haben vier Stahlunternehmen der Gruppe Georgsmarienhütte eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten. Die Unternehmen hätten sich an das falsche Gericht gewandt, entschieden die Luxemburger Juristen am Mittwoch. In dem Verfahren ging es um Entlastungen bei der EEG-Umlage für Betriebe mit besonders hohem Stromverbrauch. Die EU-Kommission hatte dies als unzulässige staatliche Beihilfe gewertet. (dpa/jW)
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