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EU-Gericht: Auflagen für Schächten erlaubt

Luxemburg. Auflagen für das rituelle Schlachten ohne Betäubung sind aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Die Richter bestätigten am Dienstag eine Vorschrift in Belgien, wonach Tiere auch während des islamischen Opferfests und nach den Riten der Religion nur in zugelassenen Schlachthöfen getötet werden dürfen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.05.2018, Seite 6, Ausland

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