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NRW-SPD: Polizeigesetz ist verfassungswidrig

Düsseldorf. Aus Sicht des neuen SPD-Fraktionschefs in Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty, ist das von der Landesregierung geplante Polizeigesetz grundgesetzwidrig. »Es ist verfassungswidrig, wenn eine Person bei einem bloßen Verdacht ohne richterlichen Beschluss vier Wochen in Untersuchungshaft sitzt«, sagte Kutschaty der Rheinischen Post (Montagausgabe). Wenn das neue Polizeigesetz so bleibe, werde es Klagen dagegen geben, sagte der ehemalige NRW-Justizminister. Allerdings könne es laut Kutschaty sinnvoll sein, künftig auch Whats-App-Nachrichten zu überwachen und nicht bloß Telefongespräche. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.05.2018, Seite 2, Inland

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