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DDR-Vermögen: Schweizer Bank bekommt recht

Zürich. Das Zürcher Obergericht hat in Sachen der Treuhand-Nachfolgerin BvS gegen die Schweizer Privatbank Julius Bär das erstinstanzliche Urteil bestätigt, teilte das Geldhaus am Dienstag mit. Anfang Dezember hatte bereits das Bezirksgericht Zürich die 2014 eingereichte Klage der ehemaligen Treuhandanstalt gegen Julius Bär abgewiesen. Die BvS machte geltend, dass die Privatbank als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Bank Cantrade vom Schweizer Konto einer DDR-Firma unzulässige Auszahlungen und Überweisungen im Wert von rund 200 Millionen Franken (167 Millionen Euro) getätigt habe. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.04.2018, Seite 2, Inland

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