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Familiennachzug in BRD: Verstoß gegen EU-Recht

Luxemburg. Die BRD muss wohl den Familiennachzug bei minderjährigen Geflüchteten neu gestalten. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag ist für das Recht auf Familiennachzug das Alter bei der Einreise in die EU und beim Stellen des Asylantrags entscheidend. Wer während des Asylverfahrens volljährig wird, dürfte nicht benachteiligt werden. Familiennachzug müsse jedoch innerhalb von drei Monaten nach der Asylentscheidung beantragt werden. Sein Urteil begründete der EuGH damit, dass der Zeitpunkt der Entscheidung einer Asylbehörde nicht ausschlaggebend sein darf. Sonst wären die Betroffenen vom Tempo der nationalen Verwaltung abhängig, was den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit widerspreche. Die Erfolgsaussicht müsse von Umständen abhängen, die Asylsuchende selbst beeinflussen können. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.04.2018, Seite 1, Inland

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