-
06.04.2018
- → Feminismus
Für das Recht, Kundin zu sein
Saarbrücken. Nach Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) sammelt die Feministin Marlies Krämer jetzt Spenden, um vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu können. Dies teilte die Online-Spendenplattform GoFundMe vergangene Woche mit. Krämer hatte gefordert, auf Formularen der Sparkassen mit der weiblichen Form angesprochen zu werden, also als Kundin bzw. Kontoinhaberin. Der BGH hatte Krämers Beschwerde abgewiesen.
Ziel der am 23. März gestarteten Spendenaktion war es, 3.000 Euro zu sammeln. Am Dienstag waren bereits mehr als 10.000 Euro von 361 Personen zusammengekommen. »Sprache schafft Realität. Sprache kann ausschließen, aufwiegeln, abwerten oder verletzen«, erklärte Krämer. »Gerade jetzt, wo Frauenrechte und vermeintliche Errungenschaften der Frauenrechtsbewegung wieder auf dem Spiel stehen, müssen wir etwas tun.« (jW)
gofundme.com/kundinnen
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!