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Uber muss Beschäftigte sozial absichern

Bern. Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat entschieden, dass der digitale Plattformbetreiber für Taxidienste Uber als »Arbeitgeber« zu betrachten ist. Das hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) am vergangenen Donnerstag mitgeteilt. Uber hatte stets abgestritten, Kolleginnen und Kollegen regulär zu beschäftigten. »Nun hat auch das SECO festgehalten, dass Uber sich an die einschlägigen Schutzbestimmungen des Schweizer Rechts halten muss«, heißt es in der Stellungnahme des SGB. So habe das Unternehmen künftig Sozialversicherungsbeiträge für seine Beschäftigten zu zahlen. Der Gewerkschaftsbund zeigte sich über den Entscheid erfreut. Gleichzeitig forderte er die Behörden zu einer »Kontrolloffensive gegen digitale Schwarzarbeit und arbeitsrechtliche Missbräuche« auf. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.03.2018, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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