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Google muss Inhalte nicht vorab prüfen

Karlsruhe. Suchmaschinen wie Google müssen Inhalte von über sie gefundenen Webseiten nicht vorab auf Rechtsverstöße überprüfen. Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Vielmehr müsse eine solche Suchmaschine erst reagieren, wenn sie sehr konkrete Hinweise erhält: etwa bei Kinderpornografie oder dem Aufruf zu Gewalttaten im Internet. Im vorliegenden Fall hatten die Kläger verlangt, dass Links zu Webseiten gesperrt werden müssten, auf denen sie diffamiert und bloßgestellt würden. Aus ihrer Sicht haftete Google schon allein deshalb, weil es entsprechende Suchergebnisse zu Verfügung gestellt hatte. Der BGH blieb mit dem Urteil bei der bisherigen Rechtsprechung. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.02.2018, Seite 2, Inland

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