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Verfassungsbeschwerde gegen Überwachung

Berlin/Bielefeld. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (Az. 1 BvR 2683/16) angenommen. Die Beschwerdeschrift soll noch dieses Jahr behandelt werden, heißt es in einer Mitteilung des Vereins Digitalcourage vom Donnerstag. »Es ist offensichtlich, dass das Gesetz nicht mit unseren Grundrechten verträglich ist«, sagte die Vereinsvorsitzende Rena Tangens. Ziel der Beschwerde, die Ende November 2016 in Karlsruhe eingereicht worden war, ist es, die ein Jahr zuvor beschlossene Massenüberwachung von Internet- und Telefonkommunikation zu kippen. Die beanstandete Regelung verpflichtet Dienstanbieter, Kommunikationsdaten ihrer Kundschaft auf Vorrat zu speichern. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.02.2018, Seite 4, Inland

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