-
23.02.2018
- → Inland
Urteil zu Fahrverboten für Diesel-Kfz vertagt
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat seine Entscheidung über mögliche Fahrverbote für Diesel-Kfz vertagt. Der 7. Senat will sein Urteil erst am 27. Februar verkünden, wie der Vorsitzende Richter, Andreas Korbmacher, am Donnerstag mitteilte. Ursprünglich war für gestern bereits eine Entscheidung erwartet worden. Ein Urteil könnte bundesweit eine Signalwirkung haben. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, ob Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nach geltendem Recht anordnen können – oder ob es neue, bundeseinheitliche Regelungen geben muss, so dass Grenzwerte für die Schadstoffbelastung eingehalten werden. Verhandelt wurde über eine sogenannte Sprungrevision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!