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02.02.2018
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IG Metaller weiten Warnstreiks aus
Frankfurt am Main. Das Frankfurter Arbeitsgericht wird frühestens in knapp drei Wochen erstmals über die Rechtmäßigkeit der laufenden Warnstreiks der IG Metall verhandeln. Die zuständige Kammer habe nach Eingang der ersten Klage der sächsischen Metall- und Elektroindustrie den Gütetermin auf den 20. Februar festgesetzt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Zu diesem Zeitpunkt könnten die bundesweit laufenden Tarifauseinandersetzungen längst beendet sein. Der Unternehmerverband hatte auf eine Eilentscheidung verzichtet und lediglich eine Klage im sogenannten Hauptsacheverfahren eingereicht. Unterdessen setzte die Gewerkschaft am Donnerstag die Warnstreiks fort. Im Zentrum standen Arbeitsniederlegungen in der Automobilindustrie. In rund 100 Betrieben mit etwa 125.000 Beschäftigten habe die Produktion stillgestanden, erklärte die IG Metall. Unter anderem bei VW in Osnabrück, Ford in Köln und Daimler in Bremen traten Arbeiter vor die Werkstore. (dpa/jW)
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