-
12.01.2018
- → Ausland
Gericht muss erneut über »Luxleaks« verhandeln
Luxemburg. Im Fall um die sogenannten Luxleaks hat das höchste Gericht Luxemburgs eine neue Verhandlung für den Hauptangeklagten angeordnet. Die Revisionskammer entschied am Donnerstag in Luxemburg, der Widerspruch dieses Angeklagten gegen seine Verurteilung sei berechtigt. Seine Funktion als Hinweisgeber sei nicht ausreichend gewürdigt worden. Der Mann war zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 1.500 Euro Geldbuße wegen Diebstahls verurteilt worden. Durch die »Luxleaks« waren Steuerabkommen internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden öffentlich geworden. (dpa/jW)Siehe Seite 8
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!