-
09.01.2018
- → Inland
Insolvenzverfahren für Niki-GmbH in Österreich
Berlin. Das Insolvenzverfahren für die Air-Berlin-Tochter »Niki Luftfahrt GmbH« muss in Österreich geführt werden, nicht wie geplant in Deutschland. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Geht binnen vier Wochen keine Beschwerde gegen den Beschluss ein, wird er rechtskräftig, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Fluggastportal Fairplane hatte gegen die Ansiedlung des Verfahrens beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg vergangene Woche Beschwerde eingelegt. Das Amtsgericht hatte seine Auffassung, zuständig zu sein, bekräftigt und die Beschwerde an das Landgericht verwiesen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther hatte gewarnt, ein Wechsel der Zuständigkeit könnte den geplanten Verkauf des Ferienfliegers an den britischen IAG-Konzern verhindern. Der zu IAG gehörende spanische Billigflieger Vueling will wesentliche Teile von Niki für 20 Millionen Euro übernehmen. Dafür ist die Zustimmung der europäischen Wettbewerbshüter nötig. 740 der 1.000 Mitarbeiter sollen übernommen werden. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!