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Aus: Ausgabe vom 21.12.2017, Seite 6 / Ausland
Urteil

Scharia-Scheidung muss nicht anerkannt werden

Luxemburg. Die Scheidung einer Ehe durch ein Scharia-Gericht in Syrien muss nach EU-Recht nicht in Deutschland anerkannt werden. Die einschlägige EU-Verordnung betreffe nicht derartige Privatscheidungen, urteilte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg. Es widersprach damit einem Beschluss des Präsidenten vom Oberlandesgericht München.

Es geht um ein Paar aus Syrien, das die deutsche Staatsangehörigkeit hat und in der BRD lebt. Die beiden hatten 1999 im syrischen Homs geheiratet. 2013 ließ sich der Mann vor einem geistlichen Gericht in Syrien scheiden, indem er eine einseitige Erklärung zum Ende seiner Ehe abgab. (dpa/jW)

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