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28.11.2017
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Schwarzarbeiter unter Schutz der Unfallversicherung
Berlin. Obwohl sie gegen das Steuer- und Sozialrecht der Bundesrepublik verstoßen, genießen auch Schwarzarbeiter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat der Deutschlandfunk am Montag berichtet. Im Fall eines Arbeitsunfalls hätten Beschäftigte Anspruch auf Leistungen, wird Eberhard Ziegler vom Dachverband der Unfallkassen zitiert. Zudem müssten Privathaushalte, die Schwarzarbeiter beschäftigen, kaum mit Konsequenzen rechnen. Zwar drohe ihnen ein Bußgeld, in der Regel würden aber nur die nicht gezahlten Beiträge nachgefordert. Gemäß Schätzungen der Minijobzentrale entgehen den Unfallkassen wegen Schwarzarbeit jährlich 285 Millionen Euro an Beiträgen. (jW)
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