-
28.11.2017
- → Inland
Innenministerium will Cyber-Gegenangriffe
Berlin. Das Bundesinnenministerium erwägt, eine Änderung des Grundgesetzes vorzuschlagen. Das Ressort will es staatlichen Behörden ermöglichen, Cyberattacken mit Gegenangriffen zu kontern. Staatssekretär Klaus Vitt erklärte am Montag in Berlin, dass die Notwendigkeit einer solchen Grundgesetzänderung derzeit geprüft werde. Man müsse davon ausgehen, dass rein präventive Maßnahmen zur Abwehr künftiger Attacken nicht ausreichen würden. Ähnliche Forderungen hatte bereits der Präsident des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, erhoben.(Reuters/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!