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Aus: Ausgabe vom 21.11.2017, Seite 5 / Inland

Schlecker: Staatsanwalt fordert Haftstrafe

Stuttgart. Der ehemalige Unternehmer Anton Schlecker soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für drei Jahre ins Gefängnis. Die Strafverfolger sehen es als erwiesen an, dass er die Pleite seiner gleichnamigen Drogeriekette frühzeitig kommen sah und Millionen zugunsten seiner Familie beiseite geschafft hat. »Das diente nur der Absicht, die Schäfchen ins trockene zu bringen«, sagte Staatsanwalt Thomas Böttger am Montag vor dem Landgericht Stuttgart. Schlecker habe spätestens Ende 2010 sehen müssen, wie es um sein Unternehmen stand – mehr als ein Jahr, bevor er im Januar 2012 Insolvenz anmeldete. Der vorsitzende Richter Roderich Martis könnte sein Urteil schon am kommenden Montag sprechen. (Reuters/jW)