-
21.11.2017
- → Inland
Schlecker: Staatsanwalt fordert Haftstrafe
Stuttgart. Der ehemalige Unternehmer Anton Schlecker soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für drei Jahre ins Gefängnis. Die Strafverfolger sehen es als erwiesen an, dass er die Pleite seiner gleichnamigen Drogeriekette frühzeitig kommen sah und Millionen zugunsten seiner Familie beiseite geschafft hat. »Das diente nur der Absicht, die Schäfchen ins trockene zu bringen«, sagte Staatsanwalt Thomas Böttger am Montag vor dem Landgericht Stuttgart. Schlecker habe spätestens Ende 2010 sehen müssen, wie es um sein Unternehmen stand – mehr als ein Jahr, bevor er im Januar 2012 Insolvenz anmeldete. Der vorsitzende Richter Roderich Martis könnte sein Urteil schon am kommenden Montag sprechen. (Reuters/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!