-
18.11.2017
- → Inland
Haftbefehl gegen G-20-Gegner ausgesetzt
Hamburg. Der Haftbefehl gegen den G-20-Gegner Fabio V. wurde von der zuständigen Richterin am Amtsgericht unter Auflagen ausgesetzt. Dies berichtete Welt online am Freitag. Unter anderem soll er für seine Freilassung 10.000 Euro hinterlegen und sich dreimal pro Woche bei der Hamburger Polizei melden. Der Italiener steht derzeit unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs vor Gericht, obwohl es keinen konkreten Tatvorwurf gegen ihn gibt. Er sitzt seit dem 7. Juli in Untersuchungshaft.
Wie Bild online am Freitag mittag berichtete, bleibt Fabio V. dennoch weiter im Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Aussetzung der Haft umgehend Beschwerde eingelegt und zudem beantragt, die Entlassung des Angeklagten bis zur Entscheidung darüber aufzuschieben. Über die Beschwerde muss das Oberlandesgericht entscheiden. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!