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Aus: Ausgabe vom 19.10.2017, Seite 2 / Inland

EZB-Staatsanleihenkauf: BRD beteiligt sich weiter

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch Eilanträge abgewiesen, mit denen eine deutsche Beteiligung am Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank gestoppt werden sollte. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Sommer Zweifel geäußert, ob das Programm noch in den Kompetenzbereich der EZB falle oder damit eine unzulässige Staatsfinanzierung vorliege. Erst wenn der Europäische Gerichtshof darüber entschieden hat, wird das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht fortgesetzt. Der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und andere Kläger wollten mit ihren Eilanträgen erreichen, dass Deutschland bis zur endgültigen Entscheidung seine Beteiligung sofort stoppt.(AFP/jW)

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