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Sechs Monate Haft für Holocaustleugnerin

Berlin. Die notorische und deshalb mehrfach vorbestrafte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck ist in Berlin zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die 88jährige aus Nordrhein-Westfalen am Montag der Volksverhetzung schuldig. Sie habe im Januar 2016 auf einer Veranstaltung geäußert, dass es den Holocaust nicht gegeben habe und »nichts echt« sei an den Gaskammern des Konzentrationslagers Auschwitz, so das Gericht. Der Angeklagten aus Nordrhein-Westfalen sei eine »gewisse Uneinsichtigkeit« zu attestieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Haverbeck hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und den Prozess als nicht nachvollziehbar bezeichnet. Die ihr zur Last gelegten Äußerungen seien Zitate aus einem Buch, das sie vorgestellt habe. Ihr Anwalt Wolfram Nahrath, NPD-Mitglied und ehemals Chef der 1994 verbotenen neofaschistischen Wiking-Jugend, vertrat die Auffassung, dass eine Strafverfolgung seiner Mandantin ein Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung sei. Haverbeck wiederholte in einer Prozesspause vor dem Saal: »In Auschwitz hat keine Vergasung stattgefunden.« Eine Filmsequenz führte nun zur Verurteilung. Die Angeklagte habe nicht zitiert, befand das Gericht. »Es war ihre eigene Rede.« Gegen die Frau waren in den vergangenen Jahren deutschlandweit ähnliche Prozesse geführt worden. Zuletzt verhängte das Landgericht im niedersächsischen Verden im August 2017 zwei Jahre Haft, weil sie die Verbrechen des Naziregimes in Abrede gestellt habe. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.10.2017, Seite 15, Antifaschismus

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