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26.09.2017
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»Mein Kampf« lesen ist Kündigungsgrund
Berlin. Die ordentliche Kündigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters in Berlin wegen der Lektüre von Adolf Hitlers »Mein Kampf« ist rechtens gewesen. Dies entschied am Montag das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Der Mitarbeiter des Bezirksamts Reinickendorf hatte nach Gerichtsangaben während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe des Hitler-Buchs mit einem eingeprägten Hakenkreuz gelesen. Das beklagte Land Berlin müsse dieses schwerwiegende Verhalten nicht abmahnen, sondern könne es zum Anlass für eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nehmen. Die Revision gegen sein Urteil ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu. (AFP/jW)
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