-
19.09.2017
- → Inland
Keine Hilfe geleistet: Geldstrafen
Essen. Sie hatten einen zusammengebrochenen 83jährigen im Vorraum einer Bank ignoriert: Wegen unterlassener Hilfeleistung sind in Essen zwei Männer und eine Frau zu Geldstrafen in Höhe von 80 bis 90 Tagessätzen (2.400 bis 3.600 Euro) verurteilt worden. Der Rentner sei ihnen einfach gleichgültig gewesen, sagte Amtsrichter Karl-Peter Wittenberg am Montag. »Keiner wollte Hilfe leisten.« Der Mann kam nicht mehr zu Bewusstsein und starb eine Woche später im Krankenhaus. Vor dem Amtsgericht Essen-Borbeck hatten die Verteidiger der drei Bankkunden Freisprüche gefordert. Alle drei sagten aus, den mitten im Raum liegenden 83jährigen für einen schlafenden Obdachlosen gehalten zu haben. Sie gaben an, ihr Verhalten zu bedauern. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!