Zum Inhalt der Seite

Samsung-Chef legt Berufung ein

Seoul. Der zu fünf Jahren Haft verurteilte Chef der südkoreanischen Samsung-Gruppe, Lee Jae Yong, hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das teilte das zuständige Bezirksgericht von Seoul am Montag auf seiner Internetseite mit. Nach koreanischem Recht kann ein Angeklagter vier Monate in Haft bleiben, während der Antrag geprüft wird. Das Berufungsgericht dürfte daher bis Januar 2018 eine Entscheidung fällen. Lee wurde wegen Korruption verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hat der Enkel des Firmengründers versucht, sich mit Schmiergeldzahlungen die politische Unterstützung der früheren Präsidentin Park Geun Hye zu sichern. (Reuters/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 29.08.2017, Seite 9, Kapital & Arbeit

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!