-
07.08.2017
- → Inland
Fall Yücel: Die Welt klagt in Strasbourg
Berlin. Im Fall des in der Türkei wegen »Terrorpropaganda« inhaftierten Journalisten Deniz Yücel hat seine Firma Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg eingereicht. Der Verlag Welt N24 GmbH beanstande eine Verletzung seiner Presse- und Berichterstattungsfreiheit, berichtete die Welt am Samstag. Die grundlose, mittlerweile ein halbes Jahr andauernde Inhaftierung des Welt-Korrespondenten mache »eine unmittelbare Vor-Ort-Berichterstattung aus der Türkei unmöglich«, hieß es zur Begründung. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!