-
01.08.2017
- → Inland
Konstanz: Schwager des Angreifers leitete Diskothek
Konstanz. Nach der tödlichen Schießerei vor einer Konstanzer Diskothek haben die Ermittler die Beziehung des Todesschützen zu dem Klub konkretisiert. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag sagte, gehört die Diskothek »Grey« einer Gesellschaft, die den Schwager des Täters angestellt hat. Dieser Schwager leite den Klub mit einer Stellvertreterkonzession für die Gesellschaft vor Ort. Der 34 Jahre alte Todesschütze hatte mit einem US-Sturmgewehr Schüsse vor dem Tanzlokal abgefeuert. Dabei wurde ein Türsteher getötet. Drei Menschen wurden schwer und sieben leicht verletzt. Der Täter starb nach einem Schusswechsel mit der Polizei ebenfalls. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!