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Aus: Ausgabe vom 29.07.2017, Seite 4 / Inland

Bedingte Freizügigkeit für Geflüchtete

Kiel. Zur Aufnahme eines Studiums, einer Ausbildung oder einer Arbeit dürfen Asylbewerber in Schleswig-Holstein (SH) jetzt den Wohnort wechseln. Das geht aus Angaben des Innenministeriums vom Freitag hervor. Asylbewerber »mit guter Bleibeperspektive« haben demnach ab sofort die Möglichkeit, eine »landesinterne Umverteilung« zu beantragen und den Wohnort zu wechseln. Für Praktika gilt die neue Regelung nicht. Zielgruppe des Erlasses der »Jamaika-Koalition« (nach den Farben der Regierungsparteien CDU, Grüne und FDP) sind laut dem CDU-geführten Innenministerium Asylbewerber, die sehr lange auf eine Entscheidung über ihren Asylantrag warten. (dpa/jW)