Zum Inhalt der Seite

Revision nach Urteil gegen Autoraser

Berlin. Das aufsehenerregende Berliner Mordurteil gegen zwei Autoraser kommt auf den Prüfstand. Die Verteidiger hätten Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts in der Hauptstadt am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presseagentur mit. Nach einem tödlichen Autorennen über den Kurfürstendamm waren im Februar bundesweit erstmals Raser wegen Mordes verurteilt worden. Die beiden Männer wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem wurde ihnen für immer der Führerschein entzogen. Mit 160 Stundenkilometern hatte einer von ihnen in der Nacht zum 1. Februar 2016 eine rote Ampel überfahren und den Jeep eines unbeteiligten Fahrers gerammt, der noch im Auto starb. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 28.07.2017, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!