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Länder wollen NPD Geldhahn zudrehen

Berlin. Zweieinhalb Monate vor der Bundestagswahl sind die Weichen für einen Ausschluss »verfassungsfeindlicher« Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung gestellt worden. Der Bundesrat beschloss vergangenen Freitag in Berlin einstimmig eine entsprechende Grundgesetz­änderung, der zuvor bereits der Bundestag zugestimmt hatte. Den so eingestuften Organisationen kann somit künftig der Zugriff auf Staatshilfe und die steuerliche Begünstigung von Zuwendungen für sechs Jahre verwehrt werden. Der Zeitraum kann verlängert werden. Über den Schritt entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Nun wollen die Länder zunächst der NPD den Geldhahn zudrehen, auch das haben sie einstimmig beschlossen. Sie planen, dazu bald einen Antrag in Karlsruhe zu stellen. Die Bundesregierung signalisierte ihre Unterstützung.

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Die NPD hat bislang Anspruch auf Zuschüsse aus der Parteienfinanzierung, 2016 bekam sie etwa 1,14 Millionen Euro. Ein NPD-Verbotsverfahren scheiterte zweimal vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter hatten jedoch auf den möglichen Weg hingewiesen, für solche Parteien die Finanzierung zu stoppen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.07.2017, Seite 15, Antifaschismus

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