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Aus: Ausgabe vom 12.07.2017, Seite 10 / Feuilleton

Ehre der Stühle

Bayerische Wirtshausstühle müssen nicht regelmäßig einer Belastungsprobe unterzogen werden. Zu diesem Ergebnis ist das Landgericht Ingolstadt in einem Prozess um eine kaputte Sitzgelegenheit gekommen. Ein Gast hatte den Wirt auf Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro und Schadenersatz in Höhe von 1.600 Euro verklagt, weil sein Stuhl während einer Faschingsveranstaltung am 11. November 2016 in einer Wolnzacher Traditionsgaststätte zusammengebrochen war. Die Verleimung zweier Stuhlbeine hatte sich gelöst. Für den zweifachen Sprunggelenkbruch machte der Mann den Wirt verantwortlich.(dpa/jW)

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