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Urteil gegen Berliner ­Treppentreter

Berlin. Der Treppentreter vom Berliner U-Bahnhof Hermannstraße muss für zwei Jahre und elf Monate ins Gefängnis. Das Landgericht sprach Svetoslav S. am Donnerstag nachmittag der gefährlichen Körperverletzung schuldig, legte aber in seinem Urteil eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit nahe, weil S. an einer Hirnschädigung leide und zudem berauscht gewesen sei. S. hatte in der Nacht zum 27. Oktober einer Passantin grundlos von hinten in den Rücken getreten, die gestürzte Jana K. erlitt einen Armbruch. Überwachungsaufnahmen wurden über Berlin hinaus bekannt. Das Gericht rechnete S. sein Geständnis sowie seine vor Gericht gezeigte Reue an. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.07.2017, Seite 2, Inland

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