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Tortenwurf: Lieber Knast als Geldstrafe

Kiel. Wegen eines Tortenwurfs auf die stellvertretende AfD-Bundeschefin Beatrix von Storch soll eine junge Frau 150 Euro Strafe zahlen – sie will aber lieber ins Gefängnis. Das Amtsgericht Kiel verurteilte die 22jährige am Montag zu der Geldstrafe. Die Antifaschistin sagte jedoch nach der Urteilsverkündung: »Ich möchte kein Geld bezahlen, ich möchte die Strafe im Gefängnis absitzen.« Sie hatte von Storch bei einem Vortrag in der Landeshauptstadt im November mit einem mit Rasierschaum bedeckten Tortenboden beworfen. Gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte sie Einspruch eingelegt, weshalb es nun zur Verhandlung kam. Mit einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu zehn Euro war das Gericht hinter dem Wunsch der Staatsanwaltschaft zurückgeblieben, die 20 Tagessätze zu jeweils 30 Euro gefordert hatte. Von Storch nahm nicht am Prozess teil. Die Polizei kontrollierte die Prozessbesucher und sicherte die Eingänge des Amtsgerichts mit zahlreichen Beamten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.06.2017, Seite 15, Antifaschismus

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