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Bundestag billigt ­Istanbul-Konvention

Berlin. Ein internationales Abkommen zum Schutz von Frauen vor Gewalt hat in Deutschland die vorletzte Hürde genommen. Nach jahrelanger Diskussion billigte der Bundestag am 1. Juni einstimmig die sogenannte Istanbul-Konvention, die der Europarat bereits 2011 verabschiedet hatte. Jetzt fehlt noch die Zustimmung des Bundesrats.

Die Konvention stuft Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und als geschlechtsspezifische Diskriminierung ein. Ziel ist ein europaweit einheitlicher Rahmen für Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung.

Von den 47 Mitgliedern des Europarats haben 24 das Abkommen noch nicht ratifiziert, darunter auch die Bundesrepublik. Nach Angaben der Bundesregierung hat die BRD jedoch schon alle Verpflichtungen aus der Konvention umgesetzt. Dazu gehören Verschärfungen im Sexualstrafrecht, die der Bundestag allerdings erst Ende 2016 beschlossen hat. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.06.2017, Seite 15, Feminismus

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