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30.05.2017
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Verfahren gegen Christa Schlecker eingestellt
Stuttgart. Das Strafverfahren gegen die Frau des früheren Drogeriemarktchefs Anton Schlecker ist eingestellt worden. Die wegen Beihilfe zum Bankrott mitangeklagte Christa Schlecker erklärte sich am Montag vor dem Stuttgarter Landgericht bereit, 60.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zu zahlen. Das entspricht der Summe, die sie im Juni 2012 von zwei Schlecker-Tochterfirmen für einen neuen Beratervertrag bekam, obwohl der Mutterkonzern längst pleite war und die beiden besagten Unternehmen nur wenige Tage später Insolvenz anmeldeten. Das Verfahren gegen Anton Schlecker und seine Kinder geht unterdessen weiter. Der Firmengründer soll ab 2009 etwa 25 Millionen Euro an seine Kinder verschoben und somit dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. (dpa/jW)
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