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Ver.di gegen Änderung des DRK-Gesetzes

Berlin. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft lehnt die von der Bundesregierung geplante Änderung des DRK-Gesetzes ab. Diese soll auch künftig eine dauerhafte Ausleihe von DRK-Schwestern an einzelne Betriebe außerhalb des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) ermöglichen. »Die geplante Sonderregelung wäre nicht EU-rechtskonform und damit eindeutig rechtswidrig«, stellte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler in einer Mitteilung der Gewerkschaft vom Sonntag klar. Am heutigen Montag findet vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales die Anhörung zum Gesetzgebungsverfahren statt. (jW)

Siehe Kommentar Seite 8

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.05.2017, Seite 5, Inland

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