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20.04.2017
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Kopftuchstreit vor Schlichtungsstelle
Heidelberg. Im Streit zwischen einer Drogeriemarktkette und einer Kopftuch tragenden Mitarbeiterin hat das Arbeitsgericht Heidelberg das Verfahren an eine Schlichtungsstelle verwiesen. Eine Entscheidung in der Sache traf Richter Daniel Obst am Mittwoch nicht. Das Arbeitsgericht sollte klären, ob die Kundenberaterin des Drogeriemarktes Müller ein Kopftuch tragen darf. Das Unternehmen argumentierte, dass Kopfbedeckungen im Kundenkontakt nach der Betriebsordnung nicht erlaubt seien. Die Klägerin war bei dem Unternehmen zwölf Jahre lang ohne Kopftuch beschäftigt, bevor sie auf der Verhüllung bei der Arbeit bestand. (dpa/jW)
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