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08.04.2017
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Zwölf Anträge auf Sterbehilfe gestellt
Bonn. Rund einen Monat nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sterbehilfe liegen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereits zwölf Anträge dazu vor. Die schwerkranken Patienten haben die Erlaubnis zum Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels beantragt, wie ein Sprecher des BfArM am Freitag in Bonn bestätigte. Eine Entscheidung sei bisher noch nicht gefallen, sagte er. Zunächst würden das vollständige Urteil und die schriftliche Begründung abgewartet. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang März geurteilt, dass der Zugang zu Medikamenten für eine schmerzlose Selbsttötung »in extremen Ausnahmesituationen« vom Staat nicht verwehrt werden darf. (AFP/jW)
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