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08.04.2017
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DITIB: Klagen gegen Entlassung erfolglos
Köln. Zwei Imame sind mit Klagen gegen ihre Entlassung aus Moscheen der Türkisch-Islamischen Union DITIB gescheitert. Zwischen ihnen und dem eingetragenen Verein, der der Kontrolle des Türkischen Ministerpräsidentenamtes untersteht, habe kein Arbeitsverhältnis bestanden, urteilte das Kölner Arbeitsgericht am Freitag. Zwar seien sie in DITIB-Moscheen in Baden-Württemberg tätig gewesen, jedoch als Beamte der Türkei. Die Imame waren nach dem Putschversuch dort ihrer Ämter enthoben worden. Die beiden Religionsgelehrten hatten argumentiert, die DITIB habe ihnen Anweisungen erteilt und sei somit Arbeitgeberin gewesen. (dpa/jW)
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