Zum Inhalt der Seite

Haftstrafen wegen Hilfe für Terrormilizen

Düsseldorf. Wegen Unterstützung des »Islamischen Staats« (IS) und anderer islamistischer Terrormilizen in Syrien sind in Düsseldorf vier Männer und eine Frau verurteilt worden. Ein 60 Jahre alter Blumenhändler aus Bergisch-Gladbach erhielt mit sechs Jahren und drei Monaten Haft die höchste Strafe. Aus der Gruppe heraus waren nach Angaben des Oberlandesgerichts Kämpfer sowie Geld und Ausrüstung nach Syrien geschickt worden. Der 60jährige soll den Tod seines eigenen Sohnes im Irak bejubelt haben. Von den anderen Angeklagten wurde ein 34jähriger zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt; die übrigen erhielten Bewährungsstrafen von acht Monaten bis zu einem Jahr und vier Monaten. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 07.04.2017, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!