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Haftstrafen für Anschlag auf Sikh-Gebetshaus

Essen. Wegen des Sprengstoffanschlags auf ein Gebetshaus der Essener Sikh-Gemeinde hat das Landgericht Essen am Dienstag drei 17jährige zu Jugendstrafen von sieben bzw. sechs Jahren und neun Monaten sowie sechs Jahren Haft verurteilt. Zwei Angeklagten wurde unter anderem versuchter Mord zur Last gelegt, dem dritten »Verabredung zum Mord«. Er war nicht am Tatort gewesen.

Bei der Explosion eines selbstgebastelten Sprengsatzes am 16. April 2016 hatte ein Priester der Sikh-Religionsgemeinschaft Brandverletzungen und einen offenen Knochenbruch erlitten, zwei weitere Männer trugen Schnittverletzungen davon. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.03.2017, Seite 2, Inland

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