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11.03.2017
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Kein Auftrittsrecht für türkische Politiker
Karlsruhe. Ausländische Regierungspolitiker und Staatsoberhäupter haben zumindest in amtlicher Funktion kein Einreise- und Rederecht in Deutschland. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor. Es sei Aufgabe der Bundesregierung, Auftritten solcher Amtsträger zuzustimmen oder sie zu untersagen. Bürger können ein Redeverbot für türkische Politiker nicht einfordern, stellten die Richter klar. Sie wiesen damit eine Verfassungsbeschwerde gegen den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten Binali Yildirim in Oberhausen, der bereits am 18. Februar stattfand, als unzulässig ab.
Sahra Wagenknecht, Vorsitzende der Fraktion von Die Linke im Bundestag, begrüßte die Entscheidung und forderte die Regierung auf, »Erdogans Propagandatour für Diktatur und Todesstrafe zumindest auf deutschem Territorium zu stoppen«. Außenamtssprecher Sebastian Fischer sagte jedoch, sein Ministerium halte Einreiseverbote nicht für sinnvoll. (AFP/jW)
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