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Kritik an geplantem ­Gesetz zu Kinderehen

Berlin. Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen stößt bei juristischen Fachverbänden auf Kritik. In einer Stellungnahme des Deutschen Notarvereins, die der Süddeutschen Zeitung (SZ, Montagausgabe) vorliegt, wird der Gesetzentwurf als verfassungswidrig bezeichnet. Besonders problematisch sei das Vorhaben der Bundesregierung, im Ausland rechtskräftig geschlossene Ehen für nichtig zu erklären, wenn ein Partner jünger als 16 Jahre ist, zitierte das Blatt aus dem Papier. »Es werden menschenrechtswidrige Regelungen geplant, um mit Familienrecht Politik zu machen«, warnte Eva Becker, Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. Laut SZ will Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) das Gesetz Anfang März ins Kabinett bringen. Zudem soll die Ehemündigkeit auf 18 Jahre angehoben werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.02.2017, Seite 4, Inland

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