Zum Inhalt der Seite
EU

Europäischer Gerichtshof: Kein Asyl für Terroristen

Luxemburg. EU-Staaten müssen Unterstützern terroristischer Vereinigungen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs kein Asyl gewähren. Das gilt auch, wenn Antragsteller nicht selbst an terroristischen Handlungen beteiligt waren. Diese Entscheidung traf der EuGH am Dienstag in Luxemburg. Im konkreten Fall ging es um einen Mann aus Marokko, der in Belgien als führendes Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 01.02.2017, Seite 2, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen